Die Förderrichtlinie sowie die aktuellen Förderaufrufe sind veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für eine Vielzahl an investiven und nicht-investiven Maßnahmen in Mittelholstein und darüber hinaus.
Wichtige Fristen im Überblick
Nicht-investive Projekte: Einreichungsfrist 31.08.2025
Investive Maßnahmen: Einreichungsfrist 30.11.2025
Hinweis: Ein weiterer Förderaufruf ist voraussichtlich Ende 2025 zu erwarten
Gefördert werden unter anderem:
der Aufbau des touristischen Radnetzes an Radfernwegen, Themenrouten oder ganzer Radregionen
Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information, zur Verbesserung der Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur
die Weiterentwicklung touristischer Einrichtungen mit binnenlandspezifischen Themen
Projekte zur touristischen Mobilität, wie Mobilitätsstationen oder Verknüpfungspunkte zwischen Verkehrsträgern
Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Angebots- und Produktentwicklung sowie Wertschöpfung in der Region
Maßnahmen zur Digitalisierung touristischer Dienste und Dienstleistungen
Planungen, Konzepte und Studien zur Stärkung des Binnenlandtourismus
Alle Projekte müssen im Einklang mit der Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein sowie den Vorgaben der Förderrichtlinie stehen.
Informieren & einreichen
Ausführliche Informationen zur Antragstellung, Förderrichtlinie und Beispielprojekten finden Sie auf der Website der
👉 ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e. V.
Bei Projektideen oder Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen gern das Team der Geschäftsstelle zur Seite
📩 Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle unter info[at]arge-binnenlandtourismus-sh.de
oder wenden Sie sich direkt an die Investitionsbank Schleswig-Holstein über das
👉 Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027
Zur weiteren Verwendung finden Sie hier eine kompakte Förderinfo, die alle wesentlichen Inhalte zusammenfasst - gerne zur Weitergabe in Ihren Netzwerken!
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Projekte - und darauf, gemeinsam den Tourismus im Binnenland weiterzuentwickeln!