Die Förderrichtlinie sowie die aktuellen Förderaufrufe sind veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für eine Vielzahl an investiven und nicht-investiven Maßnahmen in Mittelholstein und darüber hinaus.
Wichtige Fristen im Überblick
- Nicht-investive Projekte: Einreichungsfrist 31.08.2025
- Investive Maßnahmen: Einreichungsfrist 30.11.2025
- Hinweis: Ein weiterer Förderaufruf ist voraussichtlich Ende 2025 zu erwarten
Gefördert werden unter anderem:
- der Aufbau des touristischen Radnetzes an Radfernwegen, Themenrouten oder ganzer Radregionen
- Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information, zur Verbesserung der Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur
- die Weiterentwicklung touristischer Einrichtungen mit binnenlandspezifischen Themen
- Projekte zur touristischen Mobilität, wie Mobilitätsstationen oder Verknüpfungspunkte zwischen Verkehrsträgern
- Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Angebots- und Produktentwicklung sowie Wertschöpfung in der Region
- Maßnahmen zur Digitalisierung touristischer Dienste und Dienstleistungen
- Planungen, Konzepte und Studien zur Stärkung des Binnenlandtourismus
Alle Projekte müssen im Einklang mit der Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein sowie den Vorgaben der Förderrichtlinie stehen.
Informieren & einreichen
Ausführliche Informationen zur Antragstellung, Förderrichtlinie und Beispielprojekten finden Sie auf der Website der
👉 ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e. V.
Bei Projektideen oder Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen gern das Team der Geschäftsstelle zur Seite
📩 Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle unter info[at]arge-binnenlandtourismus-sh.de
oder wenden Sie sich direkt an die Investitionsbank Schleswig-Holstein über das
👉 Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027
Zur weiteren Verwendung finden Sie hier eine kompakte Förderinfo, die alle wesentlichen Inhalte zusammenfasst - gerne zur Weitergabe in Ihren Netzwerken!
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Projekte - und darauf, gemeinsam den Tourismus im Binnenland weiterzuentwickeln!










