Als hauptsächlich kommunal getragener Verein ist der Mittelholstein Tourismus e. V. öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und befolgt daher das öffentliche Vergaberecht.
Aufträge über 25.000€ netto Auftragswert, die durch eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurden, werden anschließend für 3 Monate auf dieser Seite veröffentlicht.