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Allgemeinverfügung zur Verkehrsregelung auf dem Nord-Ostsee-Kanal: Einheitliche Geschwindigkeit ab 2023

Ab dem 1. Juli 2023 gilt auf dem Nord-Ostsee-Kanal eine einheitliche Geschwindigkeit von 12 km/h (6,5 kn) für alle Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände. Hintergrund sind die zunehmenden Unterspülungen der Böschungen entlang des Kanals.

Durch die einheitliche Geschwindigkeit soll die Erosion der Böschungen verringert werden. Denn je schneller ein Schiff fährt, desto stärker sind die Wellen, die es erzeugt. Diese Wellen können die Böschungen unterspülen und so zu Schäden führen.

Die Regelung gilt für den gesamten Nord-Ostsee-Kanal, der eine wichtige Verbindung zwischen Nord- und Ostsee darstellt. Mit einer Länge von 98 Kilometern ist er die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt.

Das BSH weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Die Kontrolle der Geschwindigkeit erfolgt durch die Wasser- und Schifffahrtsämter.

Pressekontakt: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, Telefon: 040 3190-0 E-Mail: presse@bsh.de

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