Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • © Mittelholstein.de

Die neue Landesregierung ist vereidigt, die Ministerposten sind vergeben und mit Claus Ruhe Madsen haben wir einen neuen Tourismusminister in Schleswig-Holstein. Wir haben ein großes Augenmerk auf das Thema Tourismus beziehungsweise Binnenlandtourismus im neuen Koalitionsvertrag der CDU und Bündnis 90/ Die Grünen geworfen und sind auf Seite 176 in den Zeilen 6048 bis 6066 und vielen anderen Stellen im 244 Seiten umfassenden Vertrag fündig geworden.

Der Koalitionsvertrag der Jamaika Koalition von 2017 enthielt zum Thema Binnenlandtourismus nur den Satz: „Der Binnenlandtourismus als Naturerlebnis zwischen den Meeren soll mehr Aufmerksamkeit erhalten.“ Aber auch schon dieser eine Satz sorgte in der vergangenen Legislaturperiode dafür, dass Projekte wie zum Beispiel die Binnenlandstudie, das Förderprojekt „Kultur und Naturerbe im schleswig-holsteinischen Binnenland“, die Kooperation zwischen den Tourismus-Organisationen im Binnenland und der Tourismusagentur Schleswig-Holstein und viele weitere Projekte im Binnenland angeschoben worden.

Mit großer Freude haben wir daher festgestellt, dass im neuen Koalitionsvertrag der Binnenlandtourismus auf cirka einer halben Seite erwähnt wird. Die neue Koalition möchte die Kommunen und die Betriebe im Binnenland bei der freiwilligen Aufgabe Tourismus und der Realisierung der touristischer Entwicklungschancen auf Basis der Studie „Entwicklungspotentiale und Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein“ - kurz Binnenlandstudie - unterstützen.

Die neue Landesregierung erkennt, dass der Tourismus und auch touristische Leuchtturmprojekte im Binnenland einen größeren Beitrag zur regionalen Wirtschaft, Wertschöpfung und Lebensqualität leisten können und auch Motor der ländlichen Regionalentwicklung sein können. Potential sieht die neue Koalition dabei in der Weiterentwicklung tragfähiger Organisations- und Vermarktungsstrukturen, in dem Ausbau aktiv touristischer Leitinfrastruktur und in der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte als Pilotprojekte. Aktivtouristische Leitinfrastrukturen können zum Beispiel sein Radwanderwege wie das Ochsenweg-Pilotprojekt, Wandern, Erlebnisse am Wasser, die Naturparke und Naturerlebniszentren.

Die neue Landesregierung möchte für die ganzheitliche regionale Wachstumsdynamik gezielt kommunale und betriebliche Leuchtturmprojekte ansiedeln und strebt parallel an, dass bestehende Förderprogramme wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgeschöpft werden, und möchte sich gleichzeitig dafür einsetzen neue, innovative und flexibel zugeschnittene Fördermöglichkeiten zu schaffen.

In Bezug auf den Städtetourismus ist der neue Koalitionsvertrag nah an der Tourismusstrategie 2030 des Landes Schleswig-Holstein und befürwortet die Verzahnung der unterschiedlichen Instrumente der Städteförderung und die Fortführung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ über die bisher angepeilte Förderdauer hinaus.

Gleichzeitig findet sich der Tourismus in vielen Bereichen des Koalitionsvertrages als Querschnittsthema wieder, zum Beispiel beim Thema Kultur und Tourismus,  Nachhaltige Agrarstruktur und solidarische Landwirtschaft, Natur und Artenschutz, Fachkräfteeinwanderung, bei der Förderung von Startups und Gründungen, in der Kultur und Kreativwirtschaft, bei den Häfen, den nachhaltigen integrierten Entwicklung des Tourismus, der Angebotsverbesserung im ÖPNV und in der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg.

Das ganze Thema Tourismus steht laut Koalitionsvertrag im Einklang mit der Tourismusstrategie 2030 mit ihrer Vision“ Schleswig-Holstein ist Vorreiter für nachhaltigen, verantwortungsvollen Qualitätstourismus.“  und hält fest an dem 4-Ebenen Modell (Landesmarketingorganisation Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TA.SH), regionale Tourismusmarketingorganisationen (TMOs), lokale Tourismusorganisationen (LTOs) und einzelne Orte).

Als Fazit lässt sich ziehen, dass die Themen zum Tourismus und vor allem zum Binnenlandtourismus im neuen Koalitionsvertrag der CDU und der Grünen ambitioniert und viel weitreichender sind als in der vergangenen Legislaturperiode. Gleichzeitig gibt es ein „aber“. Alle Vorhaben im neuen Koalitionsvertrag stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt. Welche Maßnahmen und Projekte also wirklich umsetzbar sind, wird sich zeigen.